Einzelintegration Kita

Einzelintegration in der Kita

Einzelintegration in der Kita

Einzelintegrationsmaßnahme in Kindergarten beinhaltet z.B. :

  • Heilpädagogische Entwicklungsförderung der Kinder in den Bereichen der Kognition (Denken), Sprache, Emotions-, und Sozialverhalten, Wahrnehmung, Motorik und andere Bereiche
  • Unterstützung und Begleitung des Kindes im Kitaalltag
  • Beobachtung und Entwicklung des Spielverhaltens  
  • Verhaltens- und Kommunikationsförderung
  • Beobachtung und Förderung der Eltern–Kind–Interaktion
  • Beratungsangebote für die Eltern, Erzieher/innen und andere Beteiligte
  • Netzwerkarbeit aller Beteiligen
  • Diagnostische Verfahren z.B. mit dem ET 6-6-R
  • Autismusspezifische Förderung
  • person-zentrierte Spielpädagogik
Die heilpädagogische Einzelintegrations-maßnahme wendet sich an Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung, mit einer geistigen Behinderung, mit Verhaltensauffälligkeiten oder auch mit einer seelischen Beeinträchtigung. Die Förderung wird individuell an das jeweilige Kind und an den jeweiligen Kindergartenalltag angepasst. Die Inklusion und Teilhabe des Kindes steht im Fokus der Einzelintegrationsmaßnahme.

Wie bekommt mein Kind eine Einzelintegrationsmaßnahme ?

Meist werden die Eltern von den Erzieher/innen bzw. der Leitung des Kindergartens auf Entwicklungsprobleme des Kindes angesprochen.
Sollte in manchen besonderen Fällen eine Frühförderung für das Kind nicht ausreichen und das Kind mehr und speziellere Unterstützung im Kindergartenalltag und in der Entwicklungsförderung benötigen, können die Eltern eine Einzelintegrationsmaßnahme mit dem Kindergarten beantragen.
Das Kind muss in diesem Fall bestimmte Kriterien einer Bedürftigkeit erfüllen, die durch unabhängige Mitarbeiter der Eingliederungshilfe festgestellt werden.
Mit dieser Einzelintegrationsmaßnahme erhält das Kind 4 bzw 6 Stunden in der Woche zusätzliche individuelle Unterstützung durch eine speziell ausgebildete Fachkraft im Kindergartenalltag.
Diese Fachkraft ist für die Eltern kostenfrei. Die Eltern haben zusätzlich kostenfreie Beratungszeiten mit dieser Fachkraft, um die Entwicklung des Kindes eventuell auch im Elternhaus voranzubringen.
Die Einzelintegrationsmaßnahme wird für ein Kindergartenjahr beantragt und kann unter bestimmten Umständen verlängert werden.
Der Anspruch auf eine Frühförderung verfällt, wenn das Kind eine Einzelintegrationsmaßnahme im Kindergarten erhält.
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